Allgemeine Geschäftsbedingungen der Offshore Sailing GmbH

Anmeldung, Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung / Buchung zu einem Törn kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Offshore Sailing GmbH zustande. Mit der Anmeldung / Buchung bestätigen Sie, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen haben und als festen Bestandteil des Vertrages anerkennen.

  1. Vertragsinhalt

Das gebuchte Reisedatum, Revier und die Reisedauer sind Vertragsinhalt. Damit ist in erster Linie die Unterkunft auf einer Yacht garantiert.

Die Beförderung kann insbesondere wegen gefährlichen Winden- und Wetterverhältnissen oder plötzlichen technischen Problemen eingestellt werden. Sofern die Yacht weiterhin als Unterkunft genutzt werden kann, sind Ersatzansprüche wegen Nicht-Beförderung ausgeschlossen. Nicht Vertragsinhalt sind das evtl. genannte Schiff, der namentlich erwähnte Skipper sowie die Reiseroute oder darin genannte Ziele.

Werden Ihnen Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab und es gelten deren Vertragsbedingungen. Diese gelten gegenüber dem Reisebüro.

  1. Preise

Bei nachträglicher Preiserhöhung von Charter- und Transportunternehmen, bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren, bei Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuern o.ä. kann die Offshore Sailing GmbH die Preise anpassen und an den Kunden übertragen. Preisänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber ausdrücklich vorbehalten. Es gelten die Bedingungen bei Vertragsabschluss.

  1. Zahlung

Der ganze Betrag ist ab dem Zeitpunkt der Buchung geschuldet, ausser es ist anders im Vertrag vereinbart worden.

  1. Annullation, Umbuchungen, Versicherungen

Bei Annullation / Umbuchungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- pro Person, maximal jedoch CHF 300.- pro Auftrag. Bei Leistungen, welche durch uns vermittelt werden, gelten die Annullations- und Umbuchungsbedingungen der entsprechenden Leistungsträger (wie z.B. Vercharterer, Schiffseigner, Transportgesellschaften). Individuelle Törns können grundsätzlich nicht annulliert werden.

Die Annullierungsgebühren bei Rücktritt betragen:

  • bis 70 Tage vor Törnbeginn 50% des Törnpreises
  • 69 bis 21 Tage vor Törnbeginn 70% des Törnpreises
  • 0 bis 20 Tage vor Törnbeginn 100% des Törnpreises

Sie haben die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen. In diesem Falle verrechnen wir die Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- pro Person sowie den Differenzbetrag, falls die Ersatzperson die Reise nicht zum gleichen Preis antritt.

Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, kann keine Rückerstattung geltend gemacht werden. Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Annullationsversicherung.

Eine Annullation durch Offshore Sailing GmbH hat spätestens zwei Wochen vor Abreise zu erfolgen. Der Törnpreis kann in diesem Fall teilweise zurückerstattet werden. Bei Abbruch der Reise werden Ihnen die ersparten Aufwendungen vergütet. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Umstände, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen, kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden.

Bei der Buchung eines Törns kann die Offshore Sailing GmbH die Reise bis sechs Wochen vor Beginn annullieren, falls nicht vier Buchungen vorhanden sind. In diesem Fall wird der ganze bereits bezahlte Betrag zurückerstattet.

  1. Beanstandungen

Beanstandungen müssen bereits während der Reise schriftlich festgehalten und vom Skipper bestätigt werden. Ohne dies kann nicht auf Ihre Beanstandung eingegangen werden. Beanstandungen müssen bis spätestens 8 Tage ab dem letzten Törntag schriftlich bei der Offshore Sailing GmbH eingegangen sein.

  1. Haftung

Die Offshore Sailing GmbH verfügt über eine Yacht Kautionsversicherung und unsere Skipper über eine Skipperhaftpflichtversicherung, welche das Risiko bei grobfahrlässigen Handlungen deckt. Auf allen Charteryachten besteht eine Vollkasko- und Haftpflichtversicherung.

Schadenersatzansprüche bleiben ausgeschlossen, wenn diese auf ein Versäumnis seitens Teilnehmer, Dritter oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Es besteht kein Schadenersatzanspruch, wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch die Offshore Sailing GmbH oder den Leistungsträger unvorhergesehen eintritt oder nicht abgewendet werden konnte.

Die Teilnehmer sind verpflichtet Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand zu machen und bei Zweifel der Seetauglichkeit, diese von einem Arzt bestätigen zu lassen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Haftung von Offshore Sailing GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Schätzt der Skipper das Risiko eines einzelnen Teilnehmers aus medizinischen Gründen für den einzelnen Teilnehmer oder die restliche Crew zu hoch ein, kann jeder Teilnehmer jederzeit von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Für die daraus resultierenden Kosten kann die Offshore Sailing GmbH nicht haftbar gemacht werden.

  1. Reisedokumente

Jeder Teilnehmer ist selbst für die Besorgung der notwendigen Reisepapiere zuständig (gültiger Pass, Visa, Impfungen). Notwendige Informationen sind auf der Homepage des EDA (eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten) zu finden. Bitte überprüfen Sie gleich nach der Buchung Ihre Reisepapiere auf ihre Gültigkeit und Vollständigkeit. Desgleichen gilt auch für sämtliche erforderlichen Schutzimpfungen.

  1. Reisegepäck

Wasserabstossende Kleidung und Bootschuhe mit heller Sohle sind auf jedem Törn notwendig. Das Gepäckstück sollte aus einer weichen Reisetasche bestehen, die zum Verstauen gut faltbar ist. Koffer und sperrige Reisetaschen sind nicht geeignet.

  1. Schiffsordnung

Eine gute gesundheitliche Verfassung ist für jeden Törn Voraussetzung. Jeder einzelne Teilnehmer ist verpflichtet uns über allfällige gesundheitliche Probleme zu informieren. Die Teilnahme unter Drogen- und Alkoholeinfluss oder dergleichen ist nicht erlaubt.

Der Skipper hat an Bord Befehlsgewalt und trägt die Verantwortung für das Wohlbefinden sämtlicher Teilnehmer. Bei irgendwelchen Problemen ist der Skipper die erste Ansprechperson an Bord. Er ist verantwortlich für die Sicherheit an Bord, das Schiff, dessen Zustand und Seetauglichkeit.

Der Skipper wird an Bord vollumfänglich durch die Bordkasse verpflegt.

Der Skipper ist bemächtigt Passagiere bei wichtigen Gründen von der Beförderung an Bord auszuschliessen. Wird einzelnen Passagieren vor Ort die Seefahrt von lokalen Organen untersagt, entsteht kein Ersatzanspruch.

  1. Meilenbestätigung

Auf unseren Törns kann bei aktiver Teilnahme an Manövern und Navigation ein Praxisnachweis für den schweizerischen Hochseeausweis am Ende des Törns ausgestellt und die Meilenbestätigung vom Skipper unterschrieben werden. Nachträgliche Meilenbestätigungen werden mit CHF 100.- verrechnet.

  1. Fotos, Videos

Die Teilnehmer eines Törns erklären sich mit der Bezahlung der Rechnung damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen, welche während des Törns sowohl auf als auch neben dem Schiff gemacht werden, ohne weitere Rücksprache durch die Offshore Sailing GmbH zu Marketingzwecken auf der Homepage von offshoresailing.ch, in Newslettern, Broschüren sowie in sozialen Medien verwendet werden dürfen.

  1. Programmänderungen

Aus nicht vorhersehbaren Umständen kann es zu Änderungen im Reiseprogramm kommen, bspw. der Routenwahl. Wir verpflichten uns um gleichwertige Ersatzleistungen zu bemühen. Programmänderungen berechtigen in keinem Fall zu Schadenersatzforderungen, auch nicht bei Folgeschäden, bspw. bei Lohnausfall.

 

Gerichtsstand Rheinfelden im Juli 2022